Neue Straßenverkehrsordnung kommt – Strafen werden drastisch erhöht


Die neue Straßenverkehrsordnung wirft bereits ihre Schatten voraus, Ab der nächsten Woche werden die Änderungen der Verordnung gültig werden. Es drohen saftigerer Strafen und Sanktionen. Künftig sollen bereits Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h zum zeitweiligen Entzug des Führerscheins führen.

Strafen im Straßenverkehr werden teurer

Ab der kommenden Woche ist es soweit! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird wieder einmal geändert. Und dies bringt zum Teil drastische Strafen mit sich. Denn nun ist bereits bei eher geringeren Geschwindigkeitsverstößen der Führerschein in Gefahr. Im offiziellen Bußgeldkatalog möchte der Gesetzgeber nach eigenen Angaben den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deshalb werden Verkehrverstöße mit der neuen STVO ab dem 28. April deutlich härter bestraft. Eine der am meisten beachteten Änderungen dürfte der 1-monatige Führerscheinentzug für zu schnelles Fahren sein. Wer innerorts mehr als 21 km/h und außerhalb von Ortschaften 26 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt seinen Führerschein zukünftig für einen Monat entzogen.

Auch Geldstrafen werden zum Teil drastisch angehoben

Wer bis 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt künftig dann auch doppelt so viel wie bisher. Fahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden, werden zukünftig mit 200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzliche gibt es dafür 2 Punkte in Flensburg und einen 1-monatigen Führerscheinentzug. Wer in der Rettungsgasse Fahrzeugen der Einsatzkräfte folgt, muss zukünftig ebenfalls 240 Euro Strafe zahlen. Auch hier kommen 2 Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins für 1 Monat hinzu. Besonders teuer wird zukünftig das Parken auf Behindertenparkplätzen, das Parken in 2. Reihe, an unübersichtlichen Stellen oder in Feuerwehrzufahrten. Denn auch für diese Vergehen wurden die Strafen verdoppelt.

Auch E-Scooter werden nun berücksichtigt

In der neuen STVO werden nun auch Sicherheitsabstände zum Überholen von Rädern, Fußgängern und E-Scootern neu festgelegt. Künftig muss das Überholen innerhalb von Ortschaften mit einer Distanz von mindestens 1,50 Metern vorgenommen werden. Außerhalb soll der Sicherheitsabstand sogar 2,00 Meter betragen.

Mit der neuen STVO sollen Radfahrer besser als bisher geschützt werden. Unter anderem sollen eigene Verkehrszeichen für Radfahrer kommen, um beispielsweise an einer roten Ampel durch einen grünen Pfeil rechts abbiegen zu dürfen, was Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist.

Auch das Zuparken von Fahrradstreifen durch Kraftfahrzeuge wird ab nächsten Dienstag mit mindestens 55 Euro Strafe geahndet.

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