Niederlage in Mega-Prozess: Johnny Depp will Urteil anfechten


Verleumdungsklage gegen Boulevardblatt

Das letzte Wort in Johnny Depps (57, “Fluch der Karibik”) Gerichtsprozess gegen das Boulevardblatt “The Sun” ist offenbar noch nicht gesprochen. Die Anwälte des Hollywood-Stars kündigten jetzt an, das Urteil anzufechten. Es sei so fehlerhaft, dass es “lächerlich wäre, wenn Herr Depp keinen Einspruch einlegen würde”, heißt es in einem Statement, aus dem unter anderem das US-Portal “Page Six” zitiert.

Die Entscheidung sei “ebenso pervers wie verwirrend”. Das Gericht habe allein der Aussage von Depps Ex-Frau Amber Heard (34, “Aquaman”) glauben geschenkt und “den Berg an Gegenbeweisen von Polizisten, Ärzten und anderen unangefochten Zeugen” völlig außer Acht gelassen, so Depps Anwälte weiter. Heards Anwälte bezeichneten das Urteil des verhandelnden Richters Andrew Nicol (69) hingegen als “keine Überraschung”.

Anschuldigungen im “Wesentlichen wahr”

Das britische Boulevardblatt “The Sun” hatte Depp in einem im April 2018 veröffentlichten Artikel als “Frauenschläger” bezeichnet. Im Juli 2020 folgte ein 16-tägiger Prozess vor dem Royal Courts of Justice in London, in dem auch Amber Heard aussagte. Sie soll in der Ehe, die von 2015 bis 2017 dauerte, Opfer häuslicher Gewalt geworden sein. Der Prozess hatte sich zu einem Rosenkrieg der einstigen Eheleute entwickelt und sorgte weltweit für Schlagzeilen.

Nicol hatte sein Urteil damit begründet, dass Depp zwar “die notwendigen Elemente seines Klageanspruchs in der Verleumdungsklage nachgewiesen” habe. Dennoch hätten “die Angeklagten gezeigt, dass das, was sie in der von mir aufgefassten Bedeutung veröffentlicht haben, im Wesentlichen der Wahrheit entsprach”.

Johnny Depp und Amber Heard lernten sich 2011 am Set des Films “The Rum Diary” kennen. Vier Jahre später läuteten die Hochzeitsglocken. Lange hielt die Ehe jedoch nicht. Im Mai 2016 wurde öffentlich, dass Heard die Scheidung eingereicht hatte, diese wurde im Januar 2017 vollzogen. Es folgte eine mediale Schlammschlacht mit gegenseitigen, schwerwiegenden Vorwürfen.

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