November-Lockdown befeuert Forderungen nach besserem Kündigungsschutz


Gewerkschaftsbund: Auslaufen der Regelung Ende Juni war “großer Fehler”

Angesichts des Teil-Lockdowns in Deutschland im November fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Wiederauflage des Sonderkündigungsschutzes für Mieter. “Das Zuhause muss sicher sein”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnte davor, dass kleine und mittlere Unternehmen ihre Geschäftsräume verlieren könnten.

Es sei “ein großer Fehler” gewesen, dass die Bundesregierung das durch die Corona-Pandemie bedingte Kündigungsmoratorium zum 30. Juni habe auslaufen lassen, zitierten die Funke-Zeitungen am Freitag aus einem Positionspapier des Gewerkschaftsbundes, in dem die Wiederaufnahme des Kündigungsschutzes für Miet- und Pachtverhältnisse bei durch die Corona-Krise verursachten Zahlungsrückständen gefordert wird.

Zudem sollten im Unterschied zur Regelung vom Frühjahr die Mietrückzahlungen nicht verzinst werden dürfen. Außerdem verlangt der DGB eine Sonderregelung für Dauerschuldner, mit der verhindert werden soll, dass ihnen Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation abgestellt werden. Auch sollen Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

Unterstützung erhält der DGB vom Deutschen Mieterbund (DMB). Die Situation habe sich seit dem Frühjahr verschärft, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten den Funke-Zeitungen. Damals hätten es die Mieter meist noch geschafft, ihre Miete zu bezahlen, indem sie andere Ausgaben eingeschränkt und Rücklagen eingesetzt hätten: “Jetzt sind die Rücklagen aber aufgebraucht.”

Der DMB verwies am Freitag zudem darauf, dass Restaurants und Kneipen, aber auch Museen, Theatern, Konzertbühnen oder Sportstudios derzeit dringend benötigte und einkalkulierte Einnahmen fehlten. Nötig sei deshalb auch für Gewerbemieter ein Kündigungsschutz und die Anpassung des Mietzinses, forderte der Mieterbund.

Zwar kämen einige Vermieter ihren Mietern solidarisch entgegen und bestünden in den momentanen Krisenzeiten nicht auf der Zahlung der vollen Miete. “Eine rechtsverbindliche Regelung gibt es aber nicht”, betonte der DMB.

Erforderlich sei deshalb sei “ein pandemiebedingter Kündigungsschutz auch für Gewerbemietverhältnisse sowie für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Gewerbemieter die Minderungsmöglichkeit des gewerblichen Mietzinses auf ein für beide Seiten zumutbares Maß, mindestens für die Dauer von sechs Monaten”.

Nur mit diesen Maßnahmen seien auch die Gewerbemieter effektiv geschützt, die nicht mit dem Entgegenkommen ihrer Vermieter rechnen könnten und auch nur für diesen Fall sei ein solches Schutzgesetz gedacht. “Alle anderen Vermieter werden davon überhaupt nicht berührt”, erklärte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz.

“Gastronomen und Kulturschaffende erleiden derzeit massive Einkommenseinbußen nicht aufgrund eigenen Verschuldens, sondern aufgrund staatlicher Anordnung”, erläuterte sie. Die Unternehmen der Gastro- und Kulturszene, die trotz staatlicher Hilfe die wirtschaftlichen Folgen des staatlichen Lockdowns nicht stemmen könnten, benötigten “zusätzliche Hilfe, um Kündigungen ihrer Gewerbemietverträge und damit den Verlust ihrer Geschäftsgrundlage zu vermeiden”.

Auch der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, unterstützt die Forderung nach einem neuen Mietenmoratorium. “Gerade wenn sich kleine Unternehmen und Selbstständige bislang durch die Corona-Kreise kämpfen konnten, sollten wir sie dabei weiter unterstützen und das Kündigungsmoratorium verlängern”, sagte Fechner den Funke-Zeitungen. Auch die Linkspartei forderte, den Corona-Mieterschutz neu aufzulegen.

Widerspruch kam aus der Unionsfraktion. “Für eine Wiedereinführung des Mietenmoratoriums sehe ich weder Raum noch Rechtfertigung”, sagte der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak (CDU). Mit einem neuen Moratorium würden die Probleme nur von der Mieter- auf die Vermieterseite verschoben, warnte er. Es wäre “nichts gewonnen, denn auch viele private Kleinvermieter sind auf die Mieteinnahmen angewiesen”.

Die dreimonatige Corona-Sonderregelung der Bundesregierung zugunsten von Mietern war Ende Juni ausgelaufen. Vermieter durften in diesem Zeitraum nicht kündigen, wenn Mieter wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen konnten.

by Ina FASSBENDER

Beliebteste Artikel Aktuell: