Oberster Gerichtshof in Polen erklärt Präsidentschaftswahl für gültig


Knapp unterlegene Opposition hatte gegen Sieg von Amtsinhaber Duda geklagt

Polens Oberstes Gericht hat das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen für gültig erklärt. Richterin Ewa Stefanska bestätigte in ihrem Urteil am Montag das Ergebnis der Stichwahl vom 12. Juli. Nach der knappen Niederlage des Oppositionskandidaten Rafal Trzaskowski gegen den nationalkonservativen Amtsinhaber Andrzej Duda hatte die oppositionelle Bürgerplattform (PO) Beschwerde eingereicht und wollte das Ergebnis für ungültig erklären lassen.

Zur Begründung nannte die PO die Unterstützung des “gesamten Staatsapparats” für Duda. Der Amtsinhaber hatte sich in der zweiten Wahlrunde mit gut zwei Prozentpunkten Vorsprung gegen Trzaskowski durchgesetzt. Duda soll am Donnerstag offiziell vereidigt werden.

Die PO hatte unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung beklagt und dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender TVP Befangenheit zugunsten des der Regierungspartei PiS nahestehenden Duda vorgeworfen.

Beim Obersten Gericht waren insgesamt 5800 Beschwerden zu der Wahl eingegangen, hauptsächlich wegen Problemen bei der Wählerregistrierung, zu spät versendeter Wahlunterlagen oder wegen Problemen bei der Wahl aus dem Ausland. Das Gericht erkannte 93 Beschwerden als gerechtfertigt an, sah den Ausgang der Wahl davon jedoch nicht beeinflusst.

Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatten eine voreingenommene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kritisiert und von einer “homophoben, fremdenfeindlichen und antisemitischen Rhetorik” gesprochen.

by JANEK SKARZYNSKI

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