Pflicht für Arbeitgeber zum Angebot von Corona-Tests tritt in Kraft


Ab Dienstag müssen alle Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben; für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Verordnung am vergangenen Dienstag vom Kabinett absegnen lassen, sie tritt nun fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Art der Tests ist egal – es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist das Testen freiwillig. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni.

by DAVID GANNON

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