Prozess gegen drei an Festnahme Floyds beteiligte Ex-Polizisten verschoben


Verfahren in US-Bundesstaat Minnesota von August auf März 2022 verlegt

Im Fall des getöteten Afroamerikaners George Floyd ist der Prozess gegen drei mitangeklagte Ex-Polizisten von August auf kommenden März verschoben worden. Richter Peter Cahill sagte am Donnerstag in Minneapolis, er wolle einem Prozess gegen Tou Thao, Alexander Kueng und Thomas Lane auf Bundesebene Vorrang einräumen. Die von der Bundesjustiz gegen die drei Männer erhobenen Vorwürfe würden schwerer wiegen als jene auf Landesebene. Deswegen sei es sinnvoll, erst den Bundesprozess abzuwarten.

Thao, Kueng und Lane waren am 25. Mai 2020 an der Festnahme von George Floyd beteiligt, bei der ihr Kollege Derek Chauvin den Afroamerikaner durch minutenlangen Knie-Druck auf den Nacken getötet hatte. Sie wurden von der Justiz des Bundesstaates Minnesota unter anderem wegen Beihilfe zu einem Mord zweiten Grades angeklagt. Ihr Prozess hätte eigentlich am 22. August beginnen sollen.

Vergangene Woche wurden Chauvin, Thao, Kueng und Lane aber auch auf Bundesebene angeklagt. Den Ex-Polizisten wird eine Verletzung von Floyds in der Verfassung verankerten Bürgerrechten zur Last gelegt. Es handelt sich um ein getrenntes Verfahren von jenem auf Landesebene, das von Richter Cahill geführt wird – und kann deswegen auch zu einem separaten Prozess führen.

Auf Landesebene hatte eine Geschworenen-Jury in Minneapolis den Hauptangeklagten Chauvin am 20. April wegen Floyds Tod in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter Mord zweiten Grades. Das Strafmaß gegen den 45-Jährigen soll am 25. Juni verkündet werden.

Richter Cahill machte am Mittwoch den Weg für eine besonders harte Strafe gegen Chauvin frei: Er erkannte auf Antrag der Staatsanwaltschaft vier erschwerende Tatumstände an. Unter anderem habe Chauvin mit “besonderer Grausamkeit” gehandelt, als er dem festgenommenen Floyd mehr als neun Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt habe.

Laut Gesetz steht in Minnesota auf Mord zweiten Grades – in Deutschland etwa vergleichbar mit einem Totschlag in einem schweren Fall – eine Höchststrafe von 40 Jahren Gefängnis. Weil Chauvin nicht vorbestraft war, würden ihm aber gemäß der Richtlinien für Gefängnisstrafen lediglich zwölfeinhalb Jahren drohen. Die Anerkennung erschwerender Tatumstände erlaubt es Richter Cahill nun, eine höhere Strafe festzulegen.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte international für Entsetzen gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze ausgelöst.

by Handout

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