R. Kelly darf das Gefängnis nicht verlassen


Entlassung nicht genehmigt

Seit vergangenem Sommer sitzt R. Kelly (53) in Untersuchungshaft. Der US-Sänger hatte zuletzt Antrag gestellt, wegen des Coronavirus aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Er befinde sich in gesteigerter Gefahr, wegen unzureichender Maßnahmen in Haft, hatte er argumentiert. Ein Gericht in Brooklyn hat nun den Antrag abgelehnt, wie unter anderem das Branchenmagazin “Variety” berichtet.

Er könnte Zeugen einschüchtern

Kelly sitze derzeit im Metropolitan Correctional Center in Chicago, wo er unter anderem auf einen Prozess wegen mehrerer Sexualstraftaten wartet. Ende März hatten seine Anwälte den Antrag auf Entlassung eingereicht. Eine Richterin lehnte diesen nun allerdings ab, da Kelly nicht zur Risikogruppe unter den Insassen gehöre.

Außerdem befinde Kelly sich in Haft, weil die Gefahr bestehe, dass er flüchten oder Zeugen einschüchtern könnte. Die Richterin sehe nicht, wie sich diese Lage geändert habe. Kellys Anwälte hatten Hausarrest statt Gefängnishaft für den Sänger erbeten.

(wue/spot)

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