Rekrutierter Mörder bei Wagner-Söldnern entlassen – jetzt tötete er wieder! Angst in Russland vor den freien Häftlingen!


Russlands Bevölkerung hat Angst! Während des Krieges in der Ukraine hat die Privatarmee der Gruppe Wagner nach heftigen Verlusten an der Front auch Gefangene aus russischen Gefängnissen rekrutiert um die eigenen Reihen aufzufüllen. Dabei war man offenbar nicht besonders wählerisch. Im Gegenzug für einen Straferlass wurden gar Mörder, Vergewaltiger und Pädophile aus Gefängnissen entlassen und an die Front geschickt. Nun soll ein ehemaliger Mörder nach Ablauf seiner Zeit an der Front und der anschließenden Entlassung erneut einen Mord begangen haben. Hier die schreckliche Story:

Nach Militärdienst begnadigter Mörder begeht weiteren Mord

Dabei soll es sich angeblich um einen Mann namens Ivan Rossomachin handeln. Der verurteilte Mörder war von Söldnerchef Jewgeni Prigoschin aus dem Gefängnis geholt worden, um für die Söldner an der Front in der Ukraine zu kämpfen. Nach Ableistung eines sechsmonatigen Kriegsdienst sei der Mann dann vom russischen Präsidenten Wladimir Putin begnadigt worden und musste nicht mehr zurück ins Gefängnis. Nun jedoch soll Rossomachin nach der Rückkehr in seine Heimat erneut einen Mord begangen haben. Nur kurz nach seiner Rückkehr in das Dorf Novyi Burets war der Mann festgenommen worden, wie nun auch zahlreiche russische Medien bestätigen. In einem in der Nähe befindlichen Nachbarort war die Leiche einer Rentnerin entdeckt worden. Der Körper der Frau hatte zahlreiche Stichverletzungen aufgewiesen. Nach von der russischen Presse bestätigten Informationen soll Rossomachin den Mord an der Frau bereits gestanden haben. Augenzeugen berichteten schreckliches!

Mörder rennt mit Axt und Mistgabel durch Wald!

Augenzeugen hatten außerdem bestätigt, dass der ehemalige Wagner-Söldner im Vorfeld weitere Gewalttaten angekündigt hatte. Dieser soll unter anderem Mit einer Axt und einer Mistgabel bewaffnet durch den Wald gerannt sein, wie Zeugen berichten. Zuletzt hatten Experten angekündigt, dass ein Großteil der an der Front eingesetzten Straftäter nach ihrer Freilassung vermutlich erneut straffällig werden.

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