Schock! Klage gegen Schuleröffnungen: Schulpflicht für 4. Klasse wird hier aufgehoben!


Gerade erst wurde beschlossen die Schulen Schritt für Schritt wieder zu eröffnen. Doch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat dieser Idee nun zumindestens in Hessen einen Riegel vorgeschoben. Dort wurde die Schulpflicht für die 4. Klasse vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorläufig aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof stoppt Schuleröffnungen teilweise

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich wegen der aktuellen Lage rund um das Coronavirus dazu entschlossen, die Schulpflicht für Schüler der 4. Klasse in dem Bundesland vorläufig aufzuheben. Diese Entscheidung gilt außerdem für diese Jahrgänge an Sprachheilschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage, dass diese Urteil die Öffnung von Grundschulen ab dem kommenden Montag in Hessen verbiete.

Der Antrag auf Klage gegen die Verordnung des Landes wurde von einer Schülerin aus Frankfurt eingereicht. Sie sollte verhindern, dass Viertklässler ebenso wie Schüler von anderen Abschlussklassen ab dem 30. April wieder dem Unterricht beiwohnen müssen. Für andere Klassenstufen ist die Rückkehr ab dem 3. Mai geplant.

Verwaltungsgerichtshof erklärt die getroffene Entscheidung

Die Richter kamen zur Ansicht, dass die Präsenzpflicht im Unterricht gegen höherrangiges Recht verstoße. Dies entschieden die Richter des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem Eilverfahren am Freitag. Das Gericht kam zu dieser Auffassung, da der überwiegenden Zahl der Schüler der Schulbesuch bis zum 3. Mai untersagt bliebe. Eine Unterrichtspflicht vor diesem Termin verstoße daher gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Während fast alle Schüler weiter vom Unterricht befreit sind, müssten sich die Schüler der Abschlussklassen nun einem erhöhten Risiko der Ansteckung aussetzen. Die Richter sehen in dieser Ungleichbehandlung keinen sachlichen Grund, steht in der Begründung des unanfechtbaren Beschlusses (Aktenzeichen 8 B 1097/20.). Dieser Beschluß soll für alle Grundschulen bindend gelten und verbiete damit eine Öffnung vor dem 4. Mai des Jahres. Die Eltern der Kinder könnten damit auch nicht selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht.

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