Spahn ruft Länder zu sofortigen Maßnahmen in der Corona-Pandemie auf


Verfasssungsklagen gegen bundesweite Notbremse erwartet

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat an die Länder appelliert, mit der Anwendung der Corona-Notbremse nicht zu warten, bis das geplante Bundesgesetz verabschiedet ist. “Die Zeit drängt und bereits jetzt haben alle auch schon die Möglichkeit zu handeln”, sagte er am Donnerstag in Berlin. Spahn geht davon aus, dass die geplante nächtliche Ausgangssperre in der derzeitigen Lage mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Dennoch werden Verfassungsklagen erwartet.

Es sei zwar gut, dass es bald “eine einheitliche und nachvollziehbare Regelung” geben werde, sagte Spahn. Er habe aber im Moment den Eindruck, viele warteten auf das neue Gesetz, obwohl der Instrumentenkasten schon vorhanden sei.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies darauf, dass die Länder nicht auf die Änderung des Infektionsschutzgesetzes warten müssten. Die Inzidenzwerte stiegen rapide und in den Krankenhäusern kämpften immer mehr Corona-Patienten um ihr Leben, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der AFP. “Doch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten handeln nicht, obwohl sie es sofort könnten.”

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgangssperre sei keine Dauerlösung, fügte Spahn hinzu. Es gehe dabei auch nicht darum, ob jemand alleine unterwegs sei. Aber zumeist gingen die Menschen zu einem privaten Treffen, das Ausgangspunkt für Infektionen sein kann.

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sprach sich für die Ausgangssperre aus, die laut Gesetzentwurf von 21.00 Uhr bis 05.00 morgens gelten soll. Die Ausgangsbeschränkungen seien ein wichtiges Mittel, um die dritte Pandemie-Welle unter Kontrolle zu bringen, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagausgabe).

Der Bundestag soll am Freitag erstmals über die bundeseinheitlichen Notbremse-Regeln debattieren. Sie sollen nach bisherigen Planungen dort am Mittwoch beschlossen werden und am Donnerstag auf einer Sondersitzung den Bundesrat passieren. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen ebenso wie die Schließung der meisten Geschäfte ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner gelten.

Spahn äußerte sich kritisch zu der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung, dass die Schulen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohner den Präsenzunterricht einstellen sollen. Er könne sich diese Maßnahme “deutlich früher” vorstellen, betonte der Minister.

Die Freien Wähler bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vor. Im Fokus solle die geplante nächtliche Ausgangsbeschränkung stehen, sagte der Bundesvorsitzende und bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Bayerischen Rundfunk. Dabei kritisierte er die geplanten Kompetenzerweiterungen für den Bund. “Wir haben Jahrzehnte lang vom Föderalismus geschwärmt, und nun geben wir ohne Not die Kompetenzen an den Bund ab.”

Auch der bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post drohte in der “Bild”-Zeitung mit einer Verfassungsklage. “Sollte es bei dem Automatismus bleiben, dass ab einem bestimmten Inzidenzwert Ausgangssperren verhängt werden müssen, dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt.”

Experten im Bundeskanzleramt haben laut einem Medienbericht rechtliche Bedenken angesichts der Notbremse geltend gemacht. Mehrere Referate stellten die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage, berichte die “Bild”-Zeitung. In einem Vermerk von Anfang März kritisierte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats zudem, dass der Gesetzentwurf allein den Inzidenzwert als Maßstab für die Notbremse vorsehe.

by John MACDOUGALL

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