SPD-Bundestagsabgeordneter Held wegen Untreue in Mainz vor Gericht


Staatsanwaltschaft legt 43-Jährigem auch Verstöße gegen Parteiengesetz zur Last

Vor dem Landgericht Mainz muss sich seit Dienstag der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Marcus Held (SPD) wegen Untreue verantworten. In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 43-Jährigen darüber hinaus Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verstöße gegen das Parteiengesetz vor. Neben Held sitzen zwei Verantwortliche eines Maklerunternehmens auf der Anklagebank. Alle drei ließen die Vorwürfe am Montag über ihre Anwälte zurückweisen.

Als Bürgermeister der Stadt Oppenheim bei Mainz soll Held ohne Rücksprache mit dem Stadtrat Maklercourtagen in Höhe von 200.000 Euro für Grundstücksankäufe mit städtischen Mitteln bezahlt haben. Die beiden Mitangeklagten sollen sich gegenüber Held bereit erklärt haben, zehn Prozent der durch die Stadt gezahlten Courtagen als Gegenleistung an den SPD-Ortsverein zur Finanzierung von Helds Bundestagswahlkampf zu zahlen. In sechs Fällen soll es zu Zahlungen in Höhe von insgesamt 24.600 Euro gekommen sein.

Zwischen 2013 und 2015 soll es deswegen zu “Andienungsschreiben” durch die 81- und 83-jährigen Mitangeklagten über die jeweiligen Grundstücke gegenüber der Stadt gekommen sein, obwohl zu keinem Zeitpunkt Maklerverträge durch die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke abgeschlossen worden sein sollen. Die Stadt habe daraufhin mehrere Grundstücke angekauft.

Held soll zwischen 2014 und 2016 die Rechenschaftsberichte des SPD-Ortsvereins unterzeichnet und damit die korrekte Erfassung sämtlicher Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerten bestätigt haben, obwohl er verpflichtet gewesen wäre, die gezahlten Spenden nicht anzunehmen oder an den Bundestagspräsidenten weiterzuleiten. Hierdurch soll dem SPD-Bundesverband ein Schaden in Höhe von 73.800 Euro entstanden sein.

In ersten Stellungnahmen wiesen die Verteidiger aller Angeklagten die Vorwürfe am Montag zurück. Helds Verteidigerin Ute Bottmann sprach von einem “einseitigen Ermittlungsverfahren”. Das Neubaugebiet sei für die Stadt ein wirtschaftlicher Erfolg gewesen, Held habe sich nicht strafbar gemacht.

Eine Spende der Makler an den SPD-Ortsverband sei rund ein Jahr vor der ersten Maklerrechnung eingegangen. Die Zahlung sei mit der Intention verbunden gewesen, die politischen Aktivitäten der Partei zu fördern. Dass Spender eine Wirkung erzielen wollten, liege “in der Natur der Sache”.

Ihr Mandant sei einem großen medialen Druck ausgesetzt gewesen, der ihn erheblich beeinträchtigt habe, sagte Bottmann. Aus diesem Grund habe er mit seiner Familie Oppenheim mittlerweile verlassen. Bei der Feststellung seiner Personalien gab Held eine Adresse in Berlin als seinen Wohnsitz an.

Auch die Verteidiger der Mitangeklagten, des Ehepaars F., bestritten ein strafbares Handeln ihrer Mandanten. Georg F. sei auf ausdrückliche Bitte der Stadt tätig geworden. Auch seine Frau Anita F. sitze zu Unrecht auf der Anklagebank. Sie sei zwar Geschäftsführerin des Maklerunternehmens gewesen, die inhaltliche Arbeit habe jedoch ihr Mann übernommen.

Für Donnerstag sind Einlassungen der Angeklagten geplant. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Prozessbeginn zweimal verschoben. Bis Mitte August sind noch 16 weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Die rheinland-pfälzische CDU warf der SPD-Spitze im Land vor, nicht entschlossen genug gegen Held vorgegangen zu sein. “Die Verantwortlichen der SPD Rheinland-Pfalz weinen jetzt Krokodilstränen, denn weder haben sie erreicht, dass Marcus Held aus der Fraktion ausgeschlossen wurde, noch haben sie ihn zum Mandatsverzicht bewegt”, erklärte Generalsekretär Jan Zimmer.

Der CDU-Politiker kritisierte, SPD-Landeschef Roger Lewentz habe sich 2017 noch dafür eingesetzt, dass Held damals erneut für den Bundestag aufgestellt wurde. Bei der im Herbst anstehenden Bundestagswahl tritt Held nun nicht mehr an.

by Von Annalena DÖRNER

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