Täter nach tödlichem Stoß von Achtjährigem vor ICE in Psychiatrie eingewiesen


Frankfurter Landgericht erkennt auf Mord durch schuldunfähigen 41-Jährigen

Die Blumen, Kerzen und Kuscheltiere am Gleis sieben des Frankfurter Hauptbahnhofs sind längst verschwunden – nichts erinnerte Reisende am Freitag mehr an den tödlichen Stoß eines Jungen vor einen ICE vor einem Jahr. Und auch “das Verfahren über eine erschütternde und sinnlose Tat findet sein Ende in Ihrer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus”, wie der Vorsitzende Richter an die Adresse des verurteilten Täters sagte.

Der Beschuldigte in dem Verfahren wird in eine Psychiatrie eingewiesen, wie das Landgericht Frankfurt am Main entschied. Es erklärte den 41-Jährigen zwar wegen einer paranoiden Schizophrenie erwartungsgemäß für schuldunfähig. Trotzdem gehe weiter große Gefahr von dem Täter aus, was seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nötig mache.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Juli 2019 den achtjährigen Jungen und dessen Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof absichtlich vor den einfahrenden Zug gestoßen hatte. Die Frau konnte sich retten, der Junge wurde von dem ICE tödlich erfasst. “Wir sind zur Auffassung gekommen, es war Mord und versuchter Mord”, sagte der Richter. Der Täter habe abgewartet und die beiden Opfer “zum rechten Zeitpunkt” gestoßen.

Der festgestellte Vorsatz sei allerdings kein Widerspruch zur Schuldunfähigkeit. Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass “eine akute paranoide Schizophrenie” den Mann zum Tatzeitpunkt handlungsunfähig gemacht habe. Die eingesetzten Gutachter hätten “hieran keinen Zweifel” gelassen und ihm eine lebenslange “seelische Behinderung” attestiert.

Nach der tödlichen Attacke hatte der Mann den Erkenntnissen aus dem Verfahren zufolge noch eine 78-Jährige zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Das Gericht konnte hierbei aber keine klare Tötungsabsicht feststellen.

“Wir haben hier Zeugen gesehen, die haben Tränen vergossen, die sind bis heute traumatisiert”, sagte der Richter. Auch er selbst habe im Verlauf des Verfahrens mehrfach um Fassung gerungen. Doch niemand im Gerichtssaal leide unter der unverständlichen Tat vom 29. Juli 2019 bis heute so sehr wie die Mutter. Die Frau war nicht anwesend und wurde wie schon zuvor vom Vater des getöteten Kinds vertreten.

Der verurteilte Täter nahm die Urteilsbegründung still und mit gesenktem Kopf zur Kenntnis. Ein psychologischer Sachverständiger aus dem Leitungsstab einer hessischen Klinik, in welcher er seit August 2019 zunächst vorübergehend untergebracht war, hatte bei ihm unter anderem Depressionen, Wahnvorstellungen und Angst um das Leben seiner Familie diagnostiziert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem aus Eritrea stammenden Mann, der vor seiner Tat in der Schweiz lebte, in dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht ursprünglich Totschlag vorgeworfen und seine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Dort soll er laut Gericht nun mindestens bis zu einer möglichen Heilung oder ansonsten dauerhaft “im Zustand der Pflege verbleiben”. Der Richter zeigte sich am Freitag sicher: “Ihre Krankheit heilen wir nicht.”

by Von Daniel WOLF

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