Testpflicht für Schüler per Erlass beschlossen! Dieses Bundesland macht Nägel mit Köpfen!


Bald werden die Schulen nach den Osterferien wieder beginnen. Dabei sollen die Schüler vor der Rückkehr in den Unterricht auf das heimtückische Coronavirus getestet werden. In Sachsen-Anhalt wurde die Testpflicht an den Schulen nun per Erlass festgelegt.

Nach den Osterferien gilt Testpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt scheint nun geklärt zu sein, wie es in den Schulen nach den Osterferien weitergehen wird. Dort wird in Zukunft nämlich das Wattestäbchen zum Eingangsschlüssel zu den Schulen. Wenn am nächsten Montag der Unterricht nach den Osterferien wieder beginnt, dürfen nur auf das Coronavirus getestete Schüler den Unterricht in den Schulen des Bundeslandes besuchen. Diese Regelung hat Bildungsminister Marco Tullner (52, CDU) per Erlass festlegen gelassen. “Zur Teilnahme am Unterricht wird ab 12. April vorausgesetzt, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich testen lassen“, erklärt Tullner den Beschluss. “Die verbindliche Testung gilt für alle Schulformen, auch für Grundschulen“, stellt der CDU-Politiker klar. Außerdem sei ein negatives Testergebnis die Voraussetzung zum Betreten des Schulgeländes. Schüler, die sich nicht testen kassen wollen, müssen zu Hause bleiben. Wegen der aktuellen Pandemie-Lage ist die Präsenzpflicht noch aufgehoben. So steht den Schüler auch die Option des Homeschooling offen. Unmittelbar nach dem Erlass waren bereits zahlreiche Protestkarten im Bildungsministerium angekommen: “Hände weg von unseren Kindern“ lautete die Botschaft.

Selbsttest soll Schulbesuch sicherer machen

Mit den verpflichtenden Selbstests soll der Schulbesuch sicherer gemacht und weiteren Infektionen an den Schulen vorgebeugt werden. “Die Selbsttests geben den in der Schule anwesenden Personen ein Stück weit Sicherheit während des Präsenzunterrichts“, steht Tullner hinter seinem Erlass. Für die Tests will das Bundesland Kindern und Lehrern ausreichend Selbsttsests zur Verfügung stellen. Geplant ist den ersten Test vor dem Unterricht durchzuführen. Wer nicht auf den Selbsttest vertraut, kann auch bei einem anderen negativen Testergebnisses am Unterricht teilnehmen, Zudem kann auch eine ärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden, die bescheinigt, dass der Schüler aktuell keine Corona-Infektion aufweist. In Sachsen-Anhalt können sich die Lehrer sämtlicher Schulen bereits impfen lassen. Allerdings gab es zuletzt Probleme mit der Impfkampagne, weil die neuen Vorgaben für den AstraZeneca-Impfstoff umgesetzt werden mussten.

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