Udo Jürgens: Kampf ums Erbe auch Jahre nach seinem Tod!


Am Ende geht es wie immer ums liebe Geld! Auch Jahre nach dem Tod von Udo Jürgen tobt ein Kampf um das Erbe des bekannten Sängers. Und das obwohl Udo sein Testament bereits lange vor seinem Tod verfasst hatte. Doch mittlerweile füllen die Akten im Rechtsstreit um das Erbe des Sängers mehrere Regalreihen. Enge Vertraute des Sängers berichten, dass es offenbar noch immer keine gerichtliche Entscheidung gibt.

Udo Jürgens hatte sein Testament verfasst

Eigentlich ist es höchst verwunderlich, dass es nach dem plötzlichen Tod des Sängers vor rund 6 Jahren überhaupt zu einem Streit um das Erbe des großen Künstlers gekommen ist. Denn schließlich hatte Jürgens extra sein Testament gemacht, um genau diesen Streit ums liebe Geld zu vermeiden. Doch noch immer gibt es kein Urteil und Udo Jürgens Kinder liegen sich mit Udos langjährigem Manager und Freund Freddy Burger (74) in den Haaren. Zum Lebenswerk des Künstlers zählen zahlreiche unsterbliche Hits wie “Griechicher Wein” oder “Ich war noch niemals in New York”. Insgesamt hat Jürgens als Sänger und Komponist über 1.000 Lieder geschrieben und die Einnahmen aus den Liedrechten bringen pro Jahr mehrere Millionen Euro an Einnahmen. Kein Wunder, denn sobald im Radio eines seiner Lieder gespielt wird, haben seine Erben Anrecht auf einen Geldbetrag.

Ehemaliger Manager klagt gegen Udo Jürgens Testament

Kurz nach Udo Jürgens Tod hatte plötzlich sein ehemaliger Manager Freddy Burger Ansprüche angemeldet und gesagt: “Udos Lebenswerk ist auch ein bisschen mein eigenes Lebenswerk.” Nach seiner Ansicht habe er Jürgens Karriere entscheidend geprägt und dann versucht einen Anspruch an den Liedern geltend zu zu machen. Ein Umstand, den die Kinder von Udo Jürgens natürlich anders sehen. “Die Songrechte haben zu Lebzeiten unserem Vater gehört. Es geht uns nicht ums Geld, sondern um das musikalische Vermächtnis. Das zu bewahren, sind wir unserem Vater schuldig!” Und aus diesem Grund beschäftigen sich nun bereits seit einigen Jahren Anwälte und Richter mit der Causa “Udo Jürgens”. So lange kein Urteil ergeht, werden die Tantiemen für Udos Lieder eingefroren und erst nach einem rechtsverbindlichen Urteil ausgezahlt. Eigentlich eine Situation die der Sänger vermeiden wollte. “Ich halte es für eine Frage des Anstands, dass man seinen Nachlass plant und sich danach keine Leute in die Haare kriegen”, hatte Jürgens schon zu Lebzeiten betont. Nun scheint es als sei trotz des Testaments ein harter Streit um sein Erbe ausgebrochen.

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