Union und SPD einigen sich auf weichere Ausgangssperre


Präsenzunterricht Schulen sollen früher als geplant ausgesetzt werden

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf zahlreiche Änderungen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse verständigt. Unter anderem soll die umstrittene nächtliche Ausgangssperre statt um 21.00 Uhr erst um 22.00 Uhr beginnen, wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Noch bis 24.00 Uhr wird demnach erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen. Schulen sollen früher als bisher geplant den Präsenzunterricht aussetzen.

Auf die Änderungen bei der Ausgangssperre einigten sich Union und SPD “nach hartem Ringen am Wochenende”, wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich nach einer Sondersitzung seiner Fraktion sagte. Nun sei hier “etwas Angemessenes” vereinbart worden. Die nächtliche Ausgangssperre soll bis 05.00 Uhr morgens gelten; Ausnahmen gibt es unter anderem für den Weg zur oder von der Arbeit. Wie die meisten anderen Eindämmungsmaßnahmen ist die Regelung für Regionen vorgesehen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

Die vielfach als zu hoch kritisierte Schwelle für das Ende des Präsenzunterrichts in Schulen wird dem Änderungsantrag zufolge herabgesetzt. Statt erst bei einer Inzidenz von 200 soll es bereits ab dem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht geben. Schon ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunterricht vorgeschrieben werden.

Unabhängig von der Inzidenz soll zudem die Homeofficepflicht im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern “im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen”. Die Beschäftigten müssen dies annehmen, “soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen”.

Bisher gibt es entsprechende Vorschriften nur als Verordnung. Durch die Niederlegung im Gesetz werde die Homeofficepflicht “noch stärker” gemacht, betonte Mützenich. Er kritisierte, dass die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den vergangenen Monaten “zu wenig Aufmerksamkeit” bekommen hätten.

Neu ist auch ein Passus zur Laufzeit des geplanten Gesetzes: Es soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – “längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021”.

Die Koalitionsfraktionen wollen außerdem dem Bundestag mehr Rechte sichern. Rechtsverordnungen des Bundes für zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein – zuvor war geplant gewesen, dass nach Verstreichen einer bestimmten Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt.

Explizit soll zudem die Bundesregierung ermächtigt werden, “Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten” zu erlassen für Menschen, “bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 auszugehen ist”. Auch für Menschen mit negativem Corona-Test soll es Ausnahmen geben können.

Verabredet wurden in der Koalition außerdem Erleichterungen für den Einzelhandel. Dieser soll – mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte – bei einer Inzidenz von 100 schließen. In dem Änderungsantrag heißt es, “die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften” sei auch bei höheren Inzidenzen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 soll zudem der Ladenbesuch nach vorheriger Terminbuchung möglich sein.

Die Änderungsvorschläge sollen am Montagnachmittag im Gesundheitsausschuss beraten werden. Die Verabschiedung des Bundes-Notbremse im Bundestagsplenum ist für Mittwoch geplant; am Donnerstag stimmt der Bundesrat ab.

by Von Christina NEUHAUS

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