Unternehmen müssen ab kommende Woche Corona-Tests anbieten


Pflicht tritt per Ministerverordnung in Kraft – zunächst bis Ende Juni

Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab der kommenden Woche Corona-Tests anbieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten oder arbeiten können, müsse es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben, für Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko zweimal die Woche, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin. Geregelt wird die Test-Angebots-Pflicht per Ministerverordnung. Die Kosten tragen die Arbeitgeber.

Heil sagte, er habe die Ministerverordnung bereits unterzeichnet, sie trete fünf Tage nach der Veröffentlichung in Kraft – “also nächste Woche”. Das Bundeskabinett habe dies zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verordnung gelte zunächst bis Ende Juli.

Der Minister betonte, die “dritte Welle rollt über das Land”, Deutschland müsse “das Ruder herumreißen”. Es gelte, das Infektionsrisiko bei der Arbeit zu minimieren und die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Millionen von Menschen könnten nicht im Homeoffice arbeiten und hielten “das Land am Laufen” – sie müssten sich darauf verlassen können, dass es am Arbeitsplatz keine unnötigen Risiken gebe.

Die Arbeitgeber können laut Heil Schnelltests, PCR-Tests oder auch Selbsttests anbieten. “Wir machen das unbürokratisch, wir zählen alle Tests mit”, sagte Heil. Die Kosten trage der Arbeitgeber, Arbeitsschutz sei seine Aufgabe im Rahmen seiner Fürsorgepflicht. Die Bundesregierung gehe von Kosten in Höhe von 130 Euro pro Beschäftigtem bis Ende Juni aus. Diese Kosten seien auch steuerlich absetzbar.

Etwa zwei Drittel der Betriebe bieten laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aktuell ihren Beschäftigen Corona-Tests an oder planen dies zu tun. Die Angaben stammen aus dem Zeitraum vom 22. März bis 8. April.

by DAVID GANNON

Beliebteste Artikel Aktuell: