Urteils-Hammer! Gericht kippt das Reiseverbot zu Ostern – was bedeutet das jetzt?


Die Bundesländer haben sich im Zuge der Krise um das ansteckenden Coronavirus zu einer Regelung entschieden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Dies sorgt zum Teil bei den Bürgern für Verunsicherung und Ärger. Doch nun wurde das in diesem Bundesland ausgesprochene Reiseverbot zur Osterzeit vom Oberverwaltungsgericht gekippt!

Justiz-Hammer: Gericht erklärt Reiseverbot für ungültig

Obwohl auf Bundesebene von Gesundheitsminister Jens Spahn vor einer zu schnellen Rückkehr zur Normalität gewarnt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald, dass in Mecklenburg-Vorpommern bestehende Reiseverbot für die Osterfeiertage aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts stelle diese Regelung einen nicht hinehmbaren Einschnitt in die persönlichen Freiheiten dar. Nun dürfen die Bürger des Bundeslandes Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, an die Küste oder zu den zahlreichen Seen im Bundeland machen. Die Entscheidung wurde von dem Gericht in einem Eilverfahren getroffen. Das Urteil hatte das Gericht am Donnerstagnachmittag verkündet. Allerdings gilt die Entscheidung der Richter lediglich für die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern. Besucher aus anderen Bundesländern werden wie bisher auch bei Kontrollen an den Landesgrenzen des Bundeslandes abgewiesen und zu ihren Herkunftsorten zurückgeschickt. Bleibt zu hoffen, dass die Bewohner von Mecklenburg-Vorpommer bei den geplanten Ausflügen auch im Freien den Abstand einhalten, um dem gefährlichen Virus keine Möglichkeit zur Verbreitung zu geben.

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