US-Gericht reduziert Schadenersatz durch Bayer in Glyphosat-Fall


Verurteilung von Tochter Monsanto wegen Krebserkrankung aber bestätigt

In den Rechtsstreitigkeiten in den USA um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hat ein Gericht eine gegen den Bayer-Konzern verhängte Strafe deutlich gesenkt. Ein Berufungsgericht in Kalifornien entschied am Montag, dass die Tochterfirma Monsanto im Fall eines an Krebs erkrankten Klägers nur noch 20,4 Millionen Dollar (17,8 Millionen Dollar) Schadenersatz zahlen muss.

Die ursprünglich Monsanto in dem Fall auferlegte Summe hatte 289 Millionen Dollar betragen, war von einer Richterin im Oktober 2018 aber bereits auf 78,5 Millionen Dollar reduziert worden. Das Berufungsgericht erhielt nun aber die Verurteilung der Firma aufrecht. Es bestätigte damit das Urteil einer Jury vom August 2018, wonach Roundup “erheblich” für die Krebserkrankung des früheren Schulhausmeisters Dewayne Johnson mitverantwortlich ist.

Monsanto wurde in den USA wegen angeblich gesundheitsschädlicher Wirkungen von Roundup bereits drei Mal verurteilt. Alle Versuche von Bayer, die Urteile annullieren zu lassen, wurden bislang von der Justiz abgewiesen.

Als Reaktion auf die jüngste Gerichtsentscheidung erklärte der Konzern, die Reduzierung des Schadenersatzes sei zwar “ein Schritt in die richtige Richtung”. Gleichwohl stehe Bayer “weiterhin fest hinter der Sicherheit und dem Nutzen von Roundup”. Monsanto werde die rechtlichen Optionen prüfen, einschließlich einer Revision zum Obersten Gericht von Kalifornien.

Parallel strebt Bayer in den USA die Beilegung von Sammelklagen wegen Roundup über einen Vergleich an. Ein solcher Vergleich war im Juni ausgehandelt worden. Er sieht zur Beendigung der laufenden Rechtsstreitigkeiten und für mögliche künftige Fälle Bayer-Zahlungen von insgesamt bis zu 10,9 Milliarden Dollar vor.

Allerdings steht der Vergleich auf der Kippe. Ein Bundesrichter in Kalifornien erklärte vor rund zwei Wochen, er sei “skeptisch” hinsichtlich der “Angemessenheit und Fairness” der Vereinbarung.

by INA FASSBENDER

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