Verbraucher sollen alte Elektrogeräte künftig in Supermärkten abgeben dürfen


Bundesregierung beschließt generelle Rücknahmepflicht für Lebensmittelhandel

Verbraucher sollen ihre alten Mobiltelefone, Taschenlampen oder elektrischen Zahnbürsten künftig auch im Lebensmittelhandel zurückgeben können: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf zahlreiche Supermärkte und Discounter. Mit der entsprechenden Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) will die Regierung die Sammelquote erhöhen, damit Elektroschrott nicht im Keller oder in der Mülltonne landet, sondern recycelt wird.

Dafür soll die bereits für Elektronikmärkte geltende Rücknahmepflicht auf Lebensmitteleinzelhändler mit einer Ladenfläche ab 800 Quadratmetern ausgeweitet werden, sofern diese “selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten”, wie das Bundesumweltministerium (BMU) am Mittwoch erklärte. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern dort jederzeit abgegeben werden können – unabhängig davon, wo der Kunde das Produkt gekauft hat oder ob er ein neues Gerät möchte.

Verbraucher sollen Kleingeräte “ganz nebenbei und einfach beim Wocheneinkauf” zurückgeben können, wie Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte. Größere Elektronik können sie der geplanten Novelle zufolge künftig zwar ebenfalls bei Lebensmittelhändlern abgeben; allerdings nur, wenn sie dort auch ein vergleichbares, neues Produkt kaufen. Mit der Gesetzesänderung sollen laut BMU auch Internethändler grundsätzlich verpflichtet werden, ihren Kunden “auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte” aktiv anzubieten.

“Voraussetzung für eine umweltschonende Entsorgung von Elektroaltgeräten ist eine verbesserte Sammlung”, erklärte Schulze. Ein engmaschiges Netz aus Sammelstellen biete die Chance, mehr Geräte “in die richtigen Wege zu lenken”. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat will Schulzes Ministerium das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer 2021 abgeschlossen sehen. In Kraft treten soll das neue Elektronikgerätegesetz dann zum Jahresbeginn 2022.

Bei der Sammlung von Elektroschrott hinkt Deutschland europäischen Vorgaben bislang hinterher. Im Jahr 2018 entsprachen 853.000 Tonnen zurückgegebene Altgeräte nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) einer Quote von rund 43 Prozent – das EU-Sammelziel betrug 45 Prozent. 2019 stieg die Vorgabe dann auf 65 Prozent.

by Tobias SCHWARZ

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