Verdacht auf falsche Corona-Atteste – Ärztekammer will Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht prüfen


Die Hamburger Ärztekammer sieht offenbar Anzeichen, dass es bei der Vergabe von Attesten zur Befreiung vom Tragen einer Schutzmaske zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Nun will die Ärztekammer deshalb bei Verdacht gegen falsche Masken-Atteste vorgehen.

Wird bei Attesteten zur Befreiung von Maskenpflicht geschummelt?

Aufgrund zahlreicher in den letzten Wochen erhaltener Hinweise will die Hamburger Ärztekammer jetzt offenbar Jagd auf die falschen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht machen. “Uns ist inzwischen (…) eine Reihe von Attesten zugesandt worden, die stereotype Begründungen für die Befreiung aufweisen”, erklärte der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. In vielen Fällen auf Befreiung von der Maskenpfllicht liege somit ein Anfangsverdacht vor, dass nicht immer eine ärztliche Untersuchung der Antragsteller vorgenommen wurde. Aus diesem Grund will die Ärztekammer diese Atteste nun berufsrechtlich aufarbeiten und gegebenenfalls eine Sanktion gegen die ausstellenden Mediziner verhängen. Die Art der Sanktion soll dabei allerdings stark von jedem einzelnen Fall abhängen.

Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen möglich

Trotzdem stellt die Ärztekammer klar, dass eine Befreiung von der Maskenpflicht selbstverständlcih möglich ist, wenn dem Träger das Tragen der Schutzmaske aus gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen nicht zugemutet werden kann oder auch schlicht nicht möglich ist. Dabei verweist die Ärztekammer auf Krankheiten wie beispielsweise Asthma, sowie weitere Lungen- und Herzerkrankungen. Allerdings gäbe es für die Mehrzahl der Menschen keine Gründe auf eine Schutzmaske zu verzichten. “Je mehr Menschen das Tragen verweigern, desto eher steigt das Risiko, auf engem Raum das Virus weiterzugeben – wie bei der Fahrt in Bus und Bahn”, mahnt Pedram Ermani. In der Hamburger-Hochbahn wird die Maskenpflicht streng kontrolliert. “Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies dem Prüfdienst glaubhaft machen können”, erklärte die Hochbahn-Sprecherin Constanze Dinse. Dabei stellte Dinse klar, dass die Atteste im Original vorgelegt werden müssen. Eigene Ausdrucke, Kopien oder gar Fotos auf dem Smartphone sollen bei den Kontrollen nicht als Beweis akzeptiert werden. In der Hansestadt können Maskenverweigerer mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt werden.

Diese Strafe droht sowohl Leuten ohne Schutzmaske, als auch Leuten, die die Schutzmaske falsch angelegt haben.

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