Verteidiger von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess entpflichtet


Senat stimmt Antrag von zweitem Verteidiger zu

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ist einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. entpflichtet worden. Der Senat stimmte einem Antrag auf Entpflichtung Frank Hannigs zu, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag, dem siebten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, sagte. Das Vertrauensverhältnis zwischen E. und seinem Anwalt sei zerstört.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel zur Begründung. Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in “krumme Geschäfte verwickelt” seien. Zudem habe der Anwalt “weitreichende Mutmaßungen” über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, sagte Sagebiel. Hannig verließ den Gerichtssaal unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses.

Am Montag hatte E.s zweiter Anwalt Mustafa Kaplan den Antrag auf Entpflichtung Hannigs gestellt, dem E. auf Nachfrage Sagebiels zustimmte. Hannig hatte vor rund einem Jahr die Verteidigung E.s übernommen. Er soll nun durch einen neuen Pflichtverteidger ersetzt werden. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Neben E. ist Markus H. als mutmaßlicher Komplize angeklagt.

by Boris Roessler

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