Verweigerte Genehmigung für AfD-Landesparteitag in Schleswig-Holstein rechtens


AfD-Landesverband stellte Eilantrag gegen Entscheidung von Stadt Neumünster

Die Stadt Neumünster hat der AfD in Schleswig-Holstein die Genehmigung für einen Landesparteitag mit mehr als hundert Teilnehmern am kommenden Samstag verweigern dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig nach Angaben vom Dienstag in einem Eilverfahren. Die Corona-bedingte grundsätzliche Beschränkung von Veranstaltungen auf hundert Teilnehmer sei rechtens und greife nicht unverhältnismäßig in die Arbeit von Parteien ein, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Am Sonntag wollte die AfD in Neumünster ihre Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 aufstellen. Am Tag zuvor sollte nach Gerichtsangaben auch der Landesparteitag mit 275 Teilnehmern stattfinden.

Für diese Veranstaltung ist aber laut Corona-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung nötig, welche die Stadt Neumünster nicht erteilte. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte diese Entscheidung nun.

Der AfD-Landesverband sagte daraufhin am Dienstagabend beide Veranstaltungen ab. Sie sollten “nachgeholt werden, sobald es die Corona-Verordnungen in Schleswig-Holstein wieder zulassen”, erklärte die Partei.

Erst am Montag hatte das Landratsamt Roth der bayerischen AfD ihren mit 700 Teilnehmern geplanten Parteitag wegen der Corona-Situation untersagt. Ein für Ende November geplanter Bundesparteitag der AfD im nordrhein-westfälischen Kalkar kann nach aktuellem Stand stattfinden.

by Odd ANDERSEN

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