Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden


Ein Sieg in zweiter Instanz

Xavier Naidoo (48, “Nicht von dieser Welt”) hat sich in zweiter Instanz mit seiner Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des Antisemitismus durchgesetzt. Zuvor hatte bereits das Landgericht Regensburg zu seinen Gunsten entschieden und nun folgte das Oberlandesgericht Nürnberg, wie das Gericht am Dienstag bekanntgab. Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzt, hatte ihn 2017 bei einer Veranstaltung als “Antisemit” bezeichnet.

“Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…), aber das ist strukturell nachweisbar”, merkte die Referentin im Rahmen einer Diskussion an. Das war dem Sänger zu viel und er setzte sich im vergangenen Jahr mit einer Unterlassungsklage am Landgericht Regensburg gegen den Vorwurf durch. Dabei verwies er auf die Kunstfreiheit und betonte, sich gegen Rassismus einzusetzen. Die Referentin verwies hingegen auf zwei Songs, die antisemitische Codes und Chiffren beinhalten sollen und damit “antisemitische Klischees” bediene.

Es liegt ein erheblicher Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte vor

Nachdem die Referentin gegen das erste Urteil Berufung einlegte, folgte die nächste Instanz. Aber auch dort gewann Naidoo: Laut dem Senat liegt “ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht” vor und die Äußerung würde das “Ansehen des Klägers” herabsetzen. So seien die angesprochenen Chiffren eine Fehlinterpretation seiner Texte. Außerdem habe er 2005 in Tel Aviv anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehung ein Konzert gegeben und unterstütze Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass, begründete das Gericht sein Urteil.

(amw/spot)

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