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28 Straftaten und trotzdem keine Abschiebung! Der "Patron" von Berlin tanzt den Behörden auf der Nase herum

Ist der deutsche Staat so ohnmächtig und machtlos?! Steht dem selbst ernannten „Patron“ eine weitere Duldung bevor, oder droht ihm die Abschiebung? Ahmad A. wurde vor kurzem aus der Haft entlassen, nachdem er seit Sommer 2021 inhaftiert war - nach 28 Straftaten, aber scheinbar darf er bleiben! Hier alle Hintergründe:

Berliner Clan-Chef hat ein langes Register an Straftaten

Als Clan-Chef mit Verbindungen zur Hip-Hop-Szene saß er ein und teilte regelmäßig Fotos auf Instagram. Nun stellt sich die Frage, ob er erneut die Behörden täuschen wird oder ob er Deutschland verlassen muss. Ahmad A., auch bekannt als der "Patron“ Miri, kam 1989 mit seiner Familie aus dem Libanon nach Deutschland, wo damals Bürgerkrieg herrschte. Sein Asylantrag wurde erstmals 1992 abgelehnt, jedoch konnte die Familie aufgrund fehlender Reisepässe nicht abgeschoben werden. In einem Interview mit „Wir-TV“ gab er an, von zwölf Geschwistern zu leben und sich als "Friedensrichter“ zu betätigen. Seit 1997 ist er bei der Justiz bekannt und hat 22 Eintragungen im Bundeszentralregister für Strafsachen, die von Diebstahl über Raub bis hin zu räuberischer Erpressung reichen. Unter dem Namen „Süleiman“ soll er eingereist sein, jedoch gibt es mindestens drei Alias-Personalien und verschiedene Geburtsorte und -daten.

Clan-Chef tanzt den Behörden auf der Nase rum

Im November 2012 legte er einen syrischen Pass vor und behauptete, in Syrien geboren zu sein. Seit 2013 wird er von den Behörden als Ahmad A. geführt. Trotz einer erneuten Duldung Ende 2020, seiner 27., scheiterte seine Ausweisung an der Situation in Syrien. Ahmad A. wurde wegen verschiedener Straftaten vor Gericht gestellt, darunter auch wegen eines Angriffs auf die Ex-Freundin des Rappers Sami A. im November 2017. Zudem wurde er wegen Fahrens ohne Führerschein in elf Fällen verurteilt. Seit dem 15. Juni 2021 verbüßte er eine dreijährige Gesamtfreiheitsstrafe. Die zuständige Innenverwaltung des Berliner Senats erklärte auf Anfrage, dass bei jeder vollziehbar ausreisepflichtigen Person eine Abschiebeprüfung stattfindet. Da Ahmad A. die syrische Staatsangehörigkeit besitzt und es ein Abschiebungsverbot für Syrien gibt, muss sein Aufenthalt derzeit geduldet werden.