199819:

Bürgermeister verhaftet! Er missbrauchte Jugendliche jahrelang! Jetzt kommt er in Haft!

Lünen/Bochum (NRW) – Er soll Teenager missbraucht, übelste Kinderpornos konsumiert und sogar Nacktfotos an Minderjährige versendet haben! Jahrelang hat der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen seinen jungen Opfern nachgestellt. Deshalb schickte das Gericht den Politiker Daniel W. (41) jetzt drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Urteil in eine Missbrauchsprozess gegen SPD-Politiker gefallen

Bei dem Prozess saß der frühere SPD-Mann insgesamt 5 Wochen auf der Anklagebank. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte Wo. gleich ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem zahlte er eine Entschädigung von bis zu 1.000 Euro an seine Opfer. Der Politiker hatte er in vulgärsten Chats Mädchen und Jungen zu Treffen überredet. Anschließend missbrauchte der Mann seine Opfer und zahlte ihnen kleine Geldbeträge oder gab ihnen Geschenke. Zum Schutz der Opfer hatte die 3. Strafkammer einen Großteil des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Zur Verkündung des Urteils war dann allerdings wieder Publikum zugelassen. Das Gericht war sich sicher, dass Solski seit Anfang 2018 mehre Verabredungen mit Jugendlichen zum Geschlechtsverkehr hatte. Richter Nils Feldhaus wendete sich dabei direkt an den Angeklagten: "Obwohl Sie von Freundschaft sprachen, ging es primär um die Befriedigung ihrer Triebe.“ W. weise ein Veranlagung für präpubertäre Kinder und Jugendliche auf und hoch manipulativ vorgegangen, um die Minderjährigen zu Sex-Treffen zu bewegen.

Triebtäter muss über 3 Jahre in Haft

W. habe seine Opfer bei Ablehnung seiner Angebote gnadenlos weiter unter Druck gesetzt. Unter anderem schickte er auch Fotos seines Geschlechtsteils. Richter Feldhaus hatte dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung zu einer Therapie geraten. In 69 Fälle wurde der Politiker auch für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt. Bei dem Angeklagten gefundenes Material soll sogar die Vergewaltigung von Kleinkindern gezeigt haben. Bis zum Haftantritt kommt der Politiker nun aber trotzdem erst einmal auf freien Fuß, weil er über 200 Tagen in Untersuchungshaft gesessen hatte. Allerdings muss sich W. dann bis zum Antritt der Haftstrafe regelmäßig bei den Behörden melden.