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Bundesregierung zahlt eine Gasrechnung für jeden Bürger! Expertenkommission lägt Vorschlag vor!

Seit einigen Tagen berät eine Expertenkommission, wie die von der Bundesregierung vorgesehene Gaspreisbremse funktionieren soll. Nun haben die Fachleute der Ampel-Koalition in Berlin eine zweistufige Lösung vorgeschlagen. Demnach sollen wohl bereits im Dezember die ersten Hilfen an die Bundesbürger fließen – das können wir jetzt als Entlastung erwarten:

So soll die Gaspreisbremse aussehen

Von der “Expertenkommission Gas und Wärme“ gibt es nun einen ersten Vorschlag, wie die von der Bundesregierung geforderte Gaspreisbremse aussehen könnte. Demnach konnten sich die Experten in einer Nachtsitzung darauf einigen, wie die deutschen Gaskunden von den hohen Gaspreisen entlastet werden können. Für private Gaskunden, sowie kleine und mittlere Unternehmen haben die Experten sich auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt. So soll der deutsche Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlungen von allen Gaskunden und Fernwärme-Kunden übernehmen, wie die Experten vorschlagen. Dann sollen die Versorger auf die Erhebung der Abschlagszahlungen verzichten und werden stattdessen diese Summe am 1. Dezember vom Bund bekommen. Mit diesem Vorgehen wolle man die erwarteten Abschlagszahlungen für die Monate Januar und Februar 2023 “teilkompensieren“. In der Praxis bedeutet dies, das die Kunden einen Monat ihre Gaskosten vom Staat bezahlt bekommen. Außerdem soll ab März ein Kompensationsmodell eingeführt werden, welches man nicht von heute auf morgen hätte umsetzen können. Dann soll ein Teil der Gasrechnungen mit einem subventionierten Preis abgerechnet werden und der Restbetrag zum Normalpreis. Der subventionierte Preis soll dann bei 0,12€ pro Kilowattstunde liegen und für Privat- und Gewerbekunden gelten. Bei Fernwärmekunden hat man sich auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde geeinigt.

Ab März 2023 wird der Gaspreis subventioniert

Die Experten schlagen vor, ab diesem Zeitpunkt 80 Prozent der Kilowattstunden zu subventionieren. Die Subvention soll für den Endkundenpreis inklusive aller staatlichen Abgaben gelten. Als Bemessungsgrundlage gilt eine Schätzung der Abschlagszahlungen, die in den meisten Fällen auf dem Vorjahresverbrauch basieren. Die Abschläge aus diesem Kontingent müssen von den höheren Einkommensklassen dann versteuert werden. Trotzdem soll das Modell dazu führen, das reiche Haushalte etwa anderthalb mal so stark entlastet werden, wie Haushalte mit geringerem Verbrauch. Zu diesem Schluss kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem will die Bundesregierung für sozial schwache Haushalte einen Härtefallfonds einrichten, außerdem im Notfall zusätzliche Hilfen angefordert werden können. Die Industrie soll nach dem Vorschlag der Expertenkommission ab dem 1. Januar 2023 ein Kontingent zum Preis von 0,07€ pro Kilowattstunde erhalten, zu dem bis zu 70 Prozent des Vorjahrsverbrauchs abgerechnet werden. Dieses Paket soll dann bis ins Frühjahr 2024 gelten. Dabei sollen Kosten für die Bundesregierung von 90 Milliarden Euro entstehen. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man von Seiten der Regierung darauf achten müsse, Mitnahmeeffekte bei den Vertriebsfirmen zu vermeiden.

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