Ein “Anti-Impfzwang”-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig. Es sei unzureichend und irreführend begründet, entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Mittwoch in Weimar. Das Volksbegehren erwecke den falschen Eindruck, dass es Durchsetzungen von bundesweiten Regelungen verhindern könne. I
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