Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen Kundendaten nicht auf privaten Accounts von sozialen Netzwerken verwenden. Das entschied das Landgericht Baden-Baden in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 3 S 13/23) und gab damit der Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil der Vorinstanz statt.Die Ku
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