Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das inzwischen bereits mehrfach abgeänderte bayerische Polizeiaufgabengesetz, das unter anderem die Möglichkeit für polizeilichen Präventivgewahrsam zur Verhinderung drohender Straftaten schafft, abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch in Mün
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