Auch wenn eine Website vom EU-Ausland aus betrieben wird, sind die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzrechts einer Gerichtsentscheidung zufolge anwendbar. Das erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch und bestätigte, dass die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt die Verbr
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