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Doppelmord in Bayreuth – Minderjährige Tochter (17) soll Freund (19) für den Mord an ihren Eltern angeheuert haben

Am Montag war in der bayerischen Stadt Bayreuth das Urteil in einem unglaublichen Prozess gesprochen worden. Weil die 17-jährige Hannah S. ihre Eltern Dr. Stefan (51) und Dr. Antje S. (47) abgrundtief hasste, soll sie ihren 19-jährigen Freund Felix S. zum Mord angeheuert haben. Dafür soll das Mädchen nun für neuneinhalb Jahre hinter Gitter, während bei ihrem Freund die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde und das Gericht eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren ausgesprochen hat. Was genau ist geschehen, lesen Sie hier den ganzen Artikel!

Gericht fällt Urteil nach dreimonatiger Verhandlung

Nach einem mehr als 3 Monate andauernden Prozess war am Montag das Urteil gegen die beiden Angeklagten hinter verschlossenen Türen am Landgericht Bayreuth verkündet worden. Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass der Drogensüchtige Felix S. die Eltern des Mädchens in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2022 mit einem Messer attackiert und getötet hatte, während das Arztehepaar in einem Bett schlief. Zum Zeitpunkt des Mordes soll die ebenfalls verurteilte Hannah ihre 3 Geschwister in der Familienvilla bewacht haben. In der Urteilsbegründung sollen weitere schreckliche Details des Verbrechens ans Tageslicht gekommen sein. Demnach soll Hannah ihrem damals 14-jährigen Bruder während der Tat gesagt haben: “Ist doch nicht so schlimm, wir können alle im Haus wohnen bleiben und der Felix ist schon 18, der kann dich adoptieren.“ Zudem soll die ältere Schwester verhindert haben, dass ihre Geschwister per Notruf die Polizei alarmieren.

Tochter des Ehepaars hatte schreckliche Tat im Vorfeld angekündigt

Während der Verhandlung kam außerdem heraus, dass die Tochter schon kurz vor der Tat gegenüber Freundinnen im Schulbus gesagt haben soll: “Jetzt muss ich wieder heim zu den Arschlöchern, irgendwann bringe ich die um.“ Nach der Tat sollen der Mörder und die Abiturientin zunächst gemeinsam geflohen sein, bevor sie sich bei der Polizei in Bayreuth gestellt hatten. In der Urteilsbegründung sah Richterin Andrea Deyerling bei dem 17-jährigen Mädchen mit Heimtücke und Hass gleich 2 Merkmale für Mord erfüllt, während bei dem 19-jährigen Täter das Mordmerkmal Heimtücke vorgelegen hätte. Die Anwälte von Felix S. hatten für den jungen Mann eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Der Anwalt von Hannah S. hatte einen Freispruch gefordert, weil ihr nach dessen Ansicht keine Beteiligung an der Tat hätten nachgewiesen werden können.

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