Ernst August von Hannover pleite! Er ist auf dem absoluten Tiefpunkt – der finanzielle Ruin droht


Wie tief ist der Welfenprinz gefallen! Vor einiger Zeit hatte der Welfenprinz Ernst August von Hannover ein Prozess gegen seinen eigenen Sohn angestrengt, um von ihm veranlasste Schenkungen rückgängig zu machen. Nachdem dieser Prozess nun gescheitert ist, muss eine Firma Konkurs anmelden, die sich im Besitz von Ernst August befindet. Offenbar droht Ernst August nun ein finanzielles Desaster – hier die ganze Story:

Ernst August von Hannover droht der finanzielle Ruin

Aktuell schwebt das 68-jährige Oberhaupt der Welfen im siebten Himmel und Genieß die Zeit mit seiner neuen Freundin Claudia (48). Doch finanziell droht dem häufig durch Skandale aufgefallen Adligen nun finanzielles Ungemach. Nachdem der Prozess gegen seinen Sohn Ernst August jun. (39) gescheitert ist, steht der Welfenprinz nun vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Extra für den Prozess gegen seinen Sohn hatte der Welfenprinz gemeinsam mit seinem Anwalt eine Stiftung gegründet. Diese Stiftung wiederum befand sich im Besitz der EAH Betreibungs GmbH. Diese Stiftung hatte dann in Hannover Klage eingereicht, um den Sohn des Welfenchefs dazu zu bringen, per Schenkung übereignete Ländereien wegen “groben Undanks“ zurückzugeben. Doch im Verlauf der Klage soll sich Ernst August dann mit seinem Geschäftspartner zerstritten haben. Jetzt hat Ernst August Prinz von Hannover die Klage zurückgezogen. Offensichtlich konnte er sich auf einen Vergleich mit seinem Sohn einigen.

Diese Zahlungen muss der Welfenprinz nun leisten

Die Klage der EAH wurde auch von einem Landgericht abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts habe kein grober Undank vorgelegen und in der Klage habe es einen Rechtsfehler gegeben. Der Richter hatte den Vertrag von Ernst August mit der EAH als Inkassovertrag gewertet, weswegen die Firma eigentlich eine Anmeldung als Inkassobüro hätte haben müssen. Aus diesem Grund sei der Vertrag ungültig, weil diese Anmeldung nicht vorliege. Weil der Streitwert jedoch bei 30 Millionen Euro gelegen habe, muss Ernst August von Hannover nun rohe Gebühren zahlen. Insgesamt werden mindestens 210.000 Euro fällig. Zudem ist auch die Stiftung pleite und musste deshalb Konkurs anmelden. Es bestehen Außenstände von einer halben Million Euro bei 5 Gläubigern. Wer für diese Schulden geradestehen muss, entscheidet Insolvenzverwalter Karl Ludwig Vavrosky (76). Mit diesem Urteil könnte es für den Welfenprinz nun aber eng werden, auch weil er eine weitere Anwaltsrechnung von 50.000 Euro bis zum Jahresende zahlen muss. Ob Ernst August von Hannover diese finanzielle Krise in den Griff bekommt?

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