EU-Einigung auf neue Energievorgaben für Gebäude – keine Sanierungspflicht


Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Vertreter der beiden Institutionen vereinbarten am Donnerstagabend eine Reform der sogenannten Gebäuderichtlinie. Eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es demnach nicht geben.

Die Einigung sieht nach Angaben des EU-Parlaments vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen, für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab dem Jahr 2028. Der gesamte Gebäudebestand soll außerdem bis 2050 klimaneutral sein.

Der Kommissionsvorschlag hatte in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Er sah eine verpflichtende Sanierung für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Die Bundesregierung hatte sich lange dafür ausgesprochen, im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz war sie aber davon abgerückt.

Die Einigung sieht nun nur die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 22 Prozent bis 2035 zu senken. Zwar soll der Fokus auf den am bislang schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgabe liegt aber weitgehend in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die Vorgabe, dass die 16 Prozent der am schlechtesten sanierten bis 2033 renoviert werden müssen. Außerdem besteht eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Auch sollen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, bis 2040 ersetzt werden. Ab 2025 darf der Einbau etwa einer Gas- oder Ölheizung nicht mehr finanziell gefördert werden. Möglich sind aber finanzielle Anreize zum Einbau einer Hybridlösung, wenn der Gaskessel etwa zusammen mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird.

pe/kas

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