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Gericht: Für Tod von Transmann in Münster Verantwortlicher darf abgeschoben werden

Der für den Tod eines Transmanns beim Christopher Street Day 2022 in Münster verantwortliche Nuradi A. darf einer Gerichtsentscheidung zufolge in seine Heimat Tschetschenien abgeschoben werden. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss lehnte das Verwaltungsgericht Münster einen Eilantrag des russischen Staatsangehörigen gegen die Abschiebung ab. Demnach ist A. bereits seit Mai ausreisepflichtig. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.

A. reiste 2014 mit seinen Eltern nach Deutschland ein. 2017 wurde ein Abschiebeverbot für ihn festgestellt, das vor einem Jahr widerrufen wurde. Hiergegen wehrte sich A. juristisch. Dabei forderte er für sich unter anderem eine Duldung in Deutschland ein, weil er hier verwurzelt sei.

A. wurde im März wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im August 2022 beim Christopher Street Day in Münster den Transmann Malte C. auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf geschlagen hatte, woraufhin das Opfer mit dem Hinterkopf aufs Pflaster fiel und einige Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas starb.

ran/cfm