166230:

Gericht weist Eilantrag gegen GDL-Streik ab - Bahn legt Berufung ein

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen und das Urteil in der zweiten Instanz vom Hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Die GDL will den Bahnverkehr von Mittwoch an lahmlegen.

"Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage, erklärte der Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, Florian Weh, nach der Verhandlung. "Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern." Der angekündigte Streik sei eine "Zumutung, die auf Sand gebaut ist". Das jüngste Angebot der Bahn sei eine "hervorragende Grundlage für einen Kompromiss", erklärte Weh. Ein Anwalt der GDL zeigte sich hingegen zufrieden über die Entscheidung des Gerichts.

Die GDL hatte Sonntagabend zu einem mehrtägigen Streik ab Mittwoch aufgerufen. Die Beschäftigten sollen von 02.00 Uhr an bis Freitag um 18.00 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Im Güterverkehr bei DB Cargo soll der Streik bereits Dienstag um 18.00 Uhr beginnen.

Mit ihrem Antrag auf ein Streikverbot hob die Bahn auf ein vergangene Woche eingeleitetes Verfahren ab, indem der Konzern der GDL vorwirft, durch die Gründung einer Art Leiharbeitsfirma für Lokführer ihre Berechtigung zur Verhandlung von Tarifverträgen verwirkt zu haben. 

Die Bahn bereitet sich bereits auf den Streik vor und bat Fahrgäste, ihre Reise an den Streiktagen "nach Möglichkeit zu verschieben". Für den Fernverkehr werde es einen Notfahrplan geben. Zudem gelten "Kulanzregelungen", geplante Fahrten können vorgezogen oder nachgeholt werden und die Zugbindung von Tickets wurde aufgehoben.

Die GDL hatte die Verhandlungen mit der DB Ende November für gescheitert erklärt, weil der Konzern nicht über Kernforderungen der Gewerkschaft und insbesondere eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich verhandeln wollte. Nach einem ersten Warnstreik im November leitete sie eine Urabstimmung über härtere Arbeitskampfmaßnahmen ein. Das kurz vor Weihnachten und nach einem zweiten Warnstreik verkündete Ergebnis ergab eine 97-prozentige Zustimmung der GDL-Mitglieder für unbefristete Streiks.

Ab Mitte Dezember bis diese Woche galt noch ein von der GDL ausgerufener "Weihnachtsfrieden". Die Bahn habe diese aber Zeit nicht genutzt, "um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken", erklärte die GDL. Ein am Freitag vorgelegtes neues Angebot der Bahn, über flexiblere Arbeitszeiten zu verhandeln, wies sie als "substanzloses und vergiftetes Angebot" zurück.

Die Bahn hatte Verhandlungen über kürzere Arbeitszeiten unter Verweis auf den Fachkräftemangel zunächst strikt abgelehnt. Vergangene Woche bot sie dann ein Modell an, mit dem Schichtarbeitende ihre Wochenarbeitszeit reduzieren oder auch aufstocken könnten. Beim Thema Lohnausgleich blieb der Konzern zurückhaltend. Es müsse klar sein, dass es Abstriche bei der Lohnerhöhung geben müsse, wenn durch kürzere Arbeitszeiten Zusatzkosten entstünden, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler.

Die Bahn sei der GDL "bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit einen großen Schritt entgegengekommen", fügte er hinzu. Die Gewerkschaft wies das neue Angebot aber als "unseriös" und "irreführend" zurück. Die Bahn habe keine konkreten Zahlen genannt. Die Gewerkschaft verwies zudem auf erfolgreiche Tarifabschlüsse mit den Bahnunternehmen Netinera und Go-Ahead, die unter anderem eine schrittweise Arbeitszeitabsenkung auf die 35-Stunden-Woche ohne Lohnkürzung für Schichtarbeitende ab 1. Januar 2025 vorsehen.

bfi