Gibt es neue Corona-Regeln? – Kanzlerin und Ministerpräsidenten stimmen neue Maßnahmen ab!


Seit dem frühen Morgen diskutiert Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über neue Corona-Regeln. Kein Wunder, gab es wegen dem stetigen Ansteigen der Infektionen in den letzten Wochen doch reichlich Gesprächsstoff. Unter anderem sollen Entscheidungen über Urlaubsrückkehrer, private Feiern und Großveranstaltungen getroffen werden. Einige Themen hatte jedoch schon im Vorfeld der heutigen Sitzung für Streit gesorgt.

Über diese neuen Vorschläge ist heute diskutiert worden

Zahlreiche Politiker hatten im Zuge der Corona-Pandemie für ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer gegen Corona plädiert. Nun sollen sich Bund und Länder angeblich auf ein einheitliches Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro für Maskenverweigerer geeinigt haben. Außerdem soll der Mindestabstand von 1,5 Meter überall weiter obligatorish eingehalten werden. Zuletzt hatte es auch Streit wegen der kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gegeben. Ein neuer Vorschlag sieht jetzt vor, die aktuelle Regelung zum Ende der Sommerferien in allen Bundesländern am 15. September auslaufen zu lassen. Stattdessen sollen Rückkehrer aus Risikogebieten ab diesem Zeitpunkt automatisch wieder eine 14-tägige Quarantäne in der eigenen Wohnung antreten.

Großveranstaltungen werden wohl weiter verboten bleiben

Besonders die deutsche Fußball-Bundesliga hofft auf eine teilweise Rückkehr der Zuschauer in die Stadien. Doch anscheinend wird es bei einem Wunsch bleiben, denn laut dem vorliegenden Entwurf für die heutige Debatte sollen Großveranstaltungen wohl weiterhin erstmal verboten bleiben. Bund und Länder wollen die aktuell gültigen Auflagen demnach bis zum 31.12.2020 ausweiten. Die Verbote sollen für Volksfeste, größere Sportveranstaltungen, größere Konzerte, Festivals, Schützen-, Dorf-, Straßen-, Stadt-, Weinfeste sowie Kirmes- Veranstaltungen gelten. Ausnahmen soll es lediglich in Regionen geben, deren 7-Tages-Inzidenz unter 15 Fällen liegt und wo sichergestellt werden kann, dass die an der Veranstaltuing anwesenden Teilnehmer ausschließlich aus der Region kommen, in der die Veranstaltung stattfindet. Hinsichtlich privater Feiern sollen diese auf maximal 25 Teilnehmer beschränkt werden. Dabei sollte wann immer es möglich ist, im Freien gefeiert werden. Bei Feiern in geschlossenen Räumen sollen die Räumlichkeiten zwingend gelüftet werden. Man darf also gespannt sein, welche dieser Vorschläge von den Politikern in die Tat umgesetzt werden.

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