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Kunsthändler scheitern in Karlsruhe mit Klage gegen Kulturgutschutzgesetz

Gesetz regelt seit 2016 Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken

Mehrere Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Auktionshäuser sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen Teile des Kulturgutschutzgesetzes gescheitert. Die Verfassungsbeschwerden seien aus verschiedenen Gründen unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Kulturgutschutzgesetz war 2016 in Kraft getreten. Es soll wertvolles Kulturgut schützen, indem es die Ein- und Ausfuhr regelt. (Az. 1 BvR 1727/17 u.a.)

So müssen unter anderem für den Export besonders alter oder wertvoller Antiquitäten Genehmigungen eingeholt werden. Fundstücke aus illegalen Ausgrabungen oder Plünderungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Die klagenden Auktionshäuser und Händler sahen durch einige Regelungen des Gesetzes ihre Berufsfreiheit verletzt.

Sie hätten sich allerdings erst an die Fachgerichte wenden müssen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Die Regelungen enthielten zwar auslegungsbedürftige Begriffe, die aber von den zuständigen Gerichten geklärt werden müssten. Auch werde kein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit aufgezeigt.

by THOMAS KIENZLE