Prepaidkarten: Ab 1. Juli müssen Kundendaten überprüft werden


Ab 1. Juli tritt die Änderung des Telekomunikationsgesetzes in Kraft, welche nun verlangt, dass die Registrierungsdaten der Käufer von einer Prepaid-Karte auf Richtigkeit überprüft werden müssen.

Die Änderung wurde im Zuge des Anti-Terror Gesetzes vorgenommen. Das bedeutet, dass man sich nicht mehr einfach anonym oder mit falschen Angaben Prepaidkarten besorgen kann. Die Auflage ab 1. Juli richtet sich somit sowohl an den Käufer als auch den Mobilfunk-Anbieter bzw. Provider.

Bislang brauchte man sich nach dem Erwerb und zur Aktivierung der Prepaid-Karte einfach nur bei dem jeweiligen Anbieter entweder Online oder über das automatische Telefon-System registrieren. Die dort ein- oder angegeben Daten des Kunden wurde aber nie auf Echtheit und Richtigkeit überprüft. Somit konnte sich jeder auch unter falschen Namen einfach registrieren und eine Prepaid-Karte verwenden, ohne zu wissen wer nun tatsächlich dahinter steckt.

Dies wurde offensichtlich auch von Terrorzellen und anderen illegalen Gruppen ausgenutzt, um sich möglichst anonym kommunizieren zu können. Da wird nun ab 1. Juli ein Riegel vorgeschoben und ab diesem Zeitpunkt müssen die Anbieter die Identität der Käufer überprüfen. Also dann nicht mehr einfach nur in die Tanke oder zum Kiosk fahren, eben ne Prepaid-Karte für einen 20iger gekauft und automatisiert registrieren.

Genauer gesagt muss der Käufer einer Prepaidkarte dann seinen Ausweis vorlegen, um seine Identität nachzuweisen. Erst wenn die Überprüfung des Anbieters erfolgreich war, darf dieser die SIM-Karten freischalten. Das zieht aber auch noch größere Kreise für den Käufer, denn da diese SIM-Karte jetzt auch ihn registriert und personalisiert ist, kann er diese nicht mehr einfach so an Dritte weitergeben. Denn ab jetzt ist dieser dafür verantwortlich, was mit der Karte passiert.

Anbieter sind in der Pflicht

Eine genaue Festlegung oder Verfahren gibt es für die Überprüfung der Identitäten allerdings nicht. Viele Anbieter haben aber angekündigt die Prüfung über ein Video-Ident-Verfahren zu machen, die man entweder über den Desktop-PC oder über eine Smartphone-App macht.

Spannend bleibt die Frage, wie die Anbieter jeweils das Verfahren umsetzen werden und wie genau hier die eigentlichen Kontrollen laufen sollen.

Was haltet Ihr von der Gesetzesänderung?

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