Sanierungspflicht: Geerbte Immobilien können zur Kostenfalle werden


Viele Deutsche legen Wert auf ein Eigenheim und auch als
Wertanlage sind Immobilien beliebt. Kein Wunder, der denn die Preise
für Grundstücke und Häuser steigen konstant. Hohe Freibeträge
machen Immobilien auch für Erben attraktiv. Vorgeschriebene
Klimaschutzstandards könnten aber für viele Erben zum Problem
werden, denn kostenintensive Sanierungen werden in vielen Fällen
beim Eigentümerwechsel zur Pflicht.

Immobilien als Erbe

Immobilien gelten als wertstabil und seit einiger Zeit sogar als sehr lohnendes
Investment. Ein Blick auf die Entwicklung der Grundstückspreise
scheint das zu belegen. Lag der Durchschnittspreis für einen
Quadratmeter im Jahr 2000 noch bei 76 Euro, waren es 2020 schon 213
Euro. Ein Preisanstieg von satten 280 %. Wer bei solchen Immobilienpreisentwicklungen eine Immobilie erben kann, nimmt dieses Erbe deshalb meist gerne an.
Allzu unüberlegt sollte das allerdings nicht geschehen. Der
Erbschaftssteuerfreibetrag ist zwar relativ großzügig, aber andere
Kosten können das Immobilienerbe teuer werden lassen.
Mit einem Verkehrswertrechner  können sich potenzielle Erben einen ersten Überblick über den Wert
der Immobilie verschaffen. Dann können etwaige Folgekosten besser
abgewogen werden. Neben der Steuer können das zum Beispiel
Belastungen durch Schulden sein, die ebenfalls auf den Erben
übergehen würden.
Auch eventuell nötige Sanierungen können
hohe Kosten verursachen. Und die lassen sich aufgrund neuer
Klimaschutzstandards nicht mehr leicht umgehen.

Sanierungspflicht gilt nicht nur für Käufer

Wer heute ein Haus baut, muss dabei bestimmte gesetzlich Vorgaben
zum Klimaschutz erfüllen. Ältere Häuser müssen entsprechend
saniert werden. Das betrifft beispielsweise Heizungsanlagen und die
Dämmung von Dachböden. Wird das Haus nicht selbst genutzt, sondern
etwa vermietet, können die erforderlichen Standards höher
liegen.
Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst
schon länger bewohnt werden (vor dem 1. Februar 2002), sind von
dieser Pflicht allerdings ausgenommen.
Sobald es zu einem
Eigentümerwechsel kommt, gilt das nicht mehr. Der neue Eigentümer
muss dann innerhalb von zwei Jahren für die Sanierung sorgen. Das
ist nicht nur bei einem Verkauf der Fall, sondern betrifft auch
Erben. Selbst wenn diese ebenfalls im Haus gewohnt haben, fällt die
Sanierungspflicht an.
Potenzielle Erben sollten sich über die
möglichen Kosten deshalb vorab einen Überblick verschaffen.

Sanierungspflicht betrifft zukünftig viele Erben

Betreffen
könnte die Regelung in Zukunft viele Erben, denn zurzeit sind mehr
als 30 % der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern älter
als 65 Jahre. Das Problem hoher Sanierungskosten kommt also in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten auf deren Erben zu.
Das Erbe
anzutreten, wird sich in den meisten Fällen dennoch lohnen. Dazu
tragen auch niedrige Zinsen für Sanierungskredite bei. Wer nach
Effizienzstandards saniert bekommt diese besonders günstig bei der KfW.
Dabei sind auch Zuschüsse und Fördermittel möglich.
Nach einer entsprechenden Sanierung sind übrigens auch die Einsparungen
bei den Energiekosten deutlich spürbar. Wer eine entsprechende
Immobilie besitzt, aber von der Sanierungspflicht ausgenommen ist,
sollte die Maßnahmen also trotzdem in Betracht ziehen. Das kommt
dann später auch den Erben zugute, die sich um diesen Aspekt des
Erbes keine Gedanken mehr machen müssen.

Wer vermietet, verkauft oder verpachtet, sollte an den Energieausweis denken.
Er muss Mietern oder Käufern auf Verlangen vorgelegt werden und gibt
Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses. Wer die
Immobilie selbst nutzt, braucht ihn allerdings nicht.

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