Antrag auf staatliche Zuschüsse für AfD-nahe Stiftung erfolglos


Partei wollte Bundesinnenministerium zu Zahlungen verpflichten

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, staatliche Zuschüsse für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung zu erzwingen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag, mit dem die AfD das Bundesinnenministerium zu Zahlungen an die Stiftung verpflichten wollte. Die Verfassungsrichter sahen in dem von der Partei angestrengten Verfahren keine Grundlage dafür. (Az. 2 BvE 3/19)

Die AfD war vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil der Stiftung in den Jahren 2018 und 2019 im Gegensatz zu anderen parteinahen Stiftungen keine staatlichen Zuschüsse gewährt worden waren. Die Partei wollte das Bundesinnenministerium dazu verpflichten, der Stiftung 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019 zu zahlen.

Der zweite Senat des Verfassungsgerichts lehnte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung nun als unzulässig ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die angestrebten Vorgaben in einem sogenannten Organstreitverfahren wie in diesem Fall grundsätzlich nicht bewirkt werden könnten.

Solche Verfahren betreffen Streitigkeiten zwischen Bundesorganen. Es ging dabei in der Vergangenheit etwa um die Stellung von Fraktionen im Parlament, die Parteienfinanzierung oder die Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des Bundestags.

Im Fall des Eilantrags der AfD stellte das Verfassungsgericht fest, dass dieser in einem Organstreitverfahren grundsätzlich nicht in Betracht komme. Denn ein Organstreit diene maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen.

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme davon habe die AfD auch nicht dargelegt. So behaupte die Partei zwar, dass “unter Umständen” bei einem Ausbleiben der Zahlungen das Risiko einer Insolvenz der Stiftung bestehe. Diese Behauptung sei aber nicht mit Tatsachen belegt.

Im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht bereits eine Beschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus “prozessualen Gründen” nicht angenommen. Der Senat verwarf mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss auch Ablehnungsanträge der AfD gegen drei Richter, die an dem damaligen Verfahren beteiligt waren.

Politische Stiftungen bekommen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt. Über die Verteilung der Mittel und die berücksichtigten Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Dabei orientiert er sich an den Leitlinien einer sogenannten gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die korrespondierende Partei “wiederholt” im Bundestag vertreten ist. Dies ist bei der AfD bisher nicht der Fall.

by THOMAS KIENZLE

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