Berliner Bezirksämter müssen die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem Gehweg vor einem Wohnhaus nicht erlauben. Dies entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach Angaben vom Dienstag. Der Betreiber eines bundesweiten Geldautomatennetzwerks hatte mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
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