In einem Zivilverfahren um Schadenersatz für sexuellen Missbrauch gegen den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. soll der Kläger persönlich vor Gericht aussagen. Dies entschied das Landgericht Traunstein am Freitag laut Mitteilung. Über die Ladung weiterer Zeugen soll demnach noch entschieden
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