Bei Übertragung eines Hauses gilt deshalb nur niedriger Steuerfreibetrag
Urenkel sind keine Enkel: Bei einer Schenkung von der Urgroßmutter steht ihnen deshalb nur ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro zu, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ent
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