Acht Polizeibeamte auf Probe in Sachsen-Anhalt, die Mitglieder einer rassistischen Chatgruppe gewesen sein sollen, dürfen ihren Dienstgeschäften vorerst weiter nachgehen. Die vorläufigen Dienstenthebungen seien formell rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht des Landes in Magdeburg am Donners
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