Weil er sich nicht ausreichend um seine Rinder kümmerte, muss ein Landwirt aus dem Allgäu ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er im Urteil des Memminger Landgerichts im sogennanten Allgäuer Tierschutzskandal keine Rechtsfehler gefunden habe, wodurch
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