Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Angesichts der gewandelten kulturellen Funktionen gebe es ein Bedürfnis für die Nutzung der Bibliotheksräume an Ort und Stelle, erklärte das Oberverwaltungsgericht des Landes am Donnerstag in Münster. Damit scheite
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