Klägerin feierte trotz Hinweisen von Auswärtigem Amt in Istanbuler Nachtklub
Eine Deutsche, die bei einem Anschlag in der Türkei verletzt wurde, hat keinen Anspruch auf Opferentschädigung, weil sie Warnungen des Auswärtigen Amts ignorierte. Sie müsse die Konsequenzen selbst tragen, entschied das b
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