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Deutsches Mädchen ertrinkt beim Schwimmunterricht! Schwimmlehrerin muss vor Gericht

Ein tragisches Ereignis, das sich in einem Hamburger Schwimmbad ereigente, beschäftigt nun das Amtsgericht . Am 4. Ein fünfjähriges Mädchen ertrank während eines Schwimmkurses im Bondenwald-Bad. Die zuständige Schwimmlehrerin muss sich am nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Was ist geschehen?

Tragischer Vorfall im Schwimmbad

Das kleine Mädchen nahm zusammen mit zehn weiteren Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren an einem Seepferdchen-Kurs teil. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder bereits einige Wochen im Training und übten an jenem Tag im Lehrschwimmbecken, das eine maximale Tiefe von 1,30 Metern aufweist – zu tief für die Kinder, um darin stehen zu können. Laut der Hamburger Staatsanwaltschaft wandte sich die 39-jährige Angeklagte einem weinenden Kind zu und ließ dabei die restliche Gruppe unbeaufsichtigt. In dieser Zeit verlor die Fünfjährige ihre Schwimmhilfe und geriet unter Wasser – ohne dass die Lehrerin es bemerkte. Auch nachdem die Gruppe zum Duschen geschickt wurde, fiel der Schwimmlehrerin zunächst nicht auf, dass ein Kind fehlte. Als sie das Mädchen schließlich entdeckte, trieb es laut Anklage bereits mindestens drei Minuten unter Wasser. Sofort versuchte sie, das Kind zu reanimieren, und auch ein Notarzt kämpfte um sein Leben. Doch alle Bemühungen blieben erfolglos. Das Mädchen starb einen Tag später im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) an den Folgen des Sauerstoffmangels. Bis zuletzt wurde es maschinell am Leben erhalten, bevor die Eltern gemeinsam mit den Ärzten die Entscheidung trafen, die Geräte abzustellen. Lesen Sie hier mehr:

Kritik am Betreiber und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

Nach dem Unglück geriet der Betreiber des Schwimmbads, "Bäderland“, massiv in die Kritik. Als Reaktion darauf wurde Eltern fortan ermöglicht, die Schwimmkurse ihrer Kinder zu begleiten, um selbst die Aufsicht und die Beckenbedingungen zu überprüfen. Ein solches Angebot hatte es zwar bereits zuvor nach Absprache gegeben, doch es wurde nun stärker betont. Auch die diensthabenden Schwimmmeister und Rettungsschwimmer standen seither verstärkt im Fokus. Die Schwimmlehrerin selbst war nach dem Vorfall schwer traumatisiert und musste psychologisch betreut werden.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft der Schwimmlehrerin vor, dass der Tod des Mädchens hätte verhindert werden können. "Hätte sie die Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder zumindest die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft, wäre das Unglück möglicherweise vermeidbar gewesen“, so die Anklage. Am Mittwoch steht die 39-Jährige nun vor Gericht, um sich für ihr Verhalten während des tragischen Vorfalls zu verantworten. Der Fall hat nicht nur die Familien der betroffenen Kinder, sondern auch die gesamte Öffentlichkeit erschüttert.


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