203580:

Nackt Pflicht an der Ostsee! Neue Regeln überraschen Urlauber

Strengere Vorschriften für die kommende Badesaison: An den Stränden der Ostsee gilt künftig eine klare Regel für viele Strandbereiche – wer hier baden oder sonnen möchte, muss sich vollständig entkleiden. Bekleidete Besucher müssen den Bereich verlassen. Lesen Sie hier mehr:

Was ist an den FKK-Stränden noch erlaubt?

Die aktualisierten Baderegeln wurden von der Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde festgelegt. Während an den FKK-Abschnitten bislang auch bekleidete Gäste toleriert wurden, ist dies künftig nicht mehr erlaubt. Die neuen Vorschriften legen fest: "An FKK-Stränden ist der Aufenthalt ausschließlich Freikörperkultur (FKK) betreibenden Personen vorbehalten. Bekleidet zu baden oder sich bekleidet zu sonnen, ist nicht gestattet.“ Insgesamt betrifft die Regelung 37 Strandabschnitte an vier Stränden entlang der 19 Kilometer langen Küstenlinie Rostocks. Dazu gehören die Strände in Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide.

Warum gibt es die neuen FKK-Regeln?

Hintergrund der Verschärfung sind zahlreiche Beschwerden – sowohl von FKK-Anhängern als auch von bekleideten Badegästen. Während sich viele Nacktbadende durch Textilien am FKK-Strand gestört fühlten, kam es umgekehrt ebenfalls zu Konflikten, wenn sich Badegäste entkleideten. Die neue Regelung soll für klare Verhältnisse sorgen. Kontrolliert werden die Vorschriften durch das Ordnungsamt. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen – Geldstrafen sind jedoch nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die neuen FKK-Regeln trifft die Rostocker Bürgerschaft. Eine Abstimmung soll noch vor Beginn der Badesaison erfolgen.


Mehr aus dem Web