Das Bundesinnenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor dem Versenden eigener Nacktbilder. Dies könne eine Straftat darstellen, erklärte die Behörde am Dienstag. Bei solchen Aufnahmen handelt es sich demnach um Kinder- oder Jugendpornografie, deren Herstellung, Verbreitung und Besitz strafbar ist
read more
read more